Sie haben bereits eine Einzelfirma und spielen mit dem Gedanken, diese in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln? Wichtige Punkte die es dabei zu beachten gilt, finden Sie im folgenden Beitrag.
Dies vorab: Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH ist aufwendiger und daher auch teurer als eine Neugründung einer GmbH. Deshalb gründen viele Inhaber/innen einer Einzelfirma eine neue GmbH und tragen die Einzelfirma nach einigen Monaten aus – oder betreiben diese weiterhin für dezidierte Tätigkeiten. Für die Umwandlung bedarf es einer Umwandlungsbilanz. Diese muss durch einen zugelassenen Revisor geprüft werden. Insbesondere um festzustellen, ob die Bilanz genügend werthaltig ist und ob das Eigenkapital der Einzelfirma reicht, um das Stammkapital der GmbH (mind. CHF 20‘000) zu decken. Gegebenenfalls muss die Differenz auf ein Kapitaleinzahlungskonto eingezahlt werden. Diese Vorgänge können je nach Bilanz zeit- und kostenaufwendig sein. Der Aufwand ist ohne Kenntnis der Umstände schwierig zu schätzen, kann grob aber wie folgt angegeben werden:
- Erstellung Umwandlungsbilanz und Revisionsbericht je nach Revisionsfirma bei nicht allzu komplizierten Verhältnissen: ca. CHF 1'000 - CHF 3'000
- Notariats- und Anwaltskosten bei einfacheren Verhältnissen: ca. CHF 1'000 - CHF 2'500
- Handelsregistergebühren ca. CHF 800 – CHF 1'000 (HRA Kanton SO)
Aus diesen Gründen gilt abzuwägen, ob zwingend eine Umwandlung getätigt werden soll, oder ob eine Neugründung der GmbH vorteilhafter ist. Zur Klärung dieser Frage empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum GZS und besuchen Sie die kostenlosen Gründerkurse. Wenn Sie sich gegen eine Umwandlung entscheiden und die Einzelfirma Produktionsgeräte oder andere Mobilien oder Immobilien in der Bilanz hält, so können diese von der GmbH angemietet oder gekauft werden. Nicht zu vergessen ist, dass das Nebeneinander von Einzelfirma und GmbH steuerliche Flexibilität bietet. Nutzen Sie auch die Checklisten zu den jeweiligen Rechtsformen für Ihre Gründungsvorbereitung.
Welche Vorteile habe ich nach der Umwandlung in eine GmbH gegenüber der Einzelfirma?
Der Hauptvorteil liegt in der Haftungsbegrenzung. Hierbei ist aber zu beachten, dass der Inhaber bzw. die Inhaberin der Einzelfirma sowohl bei der Vermögensübertragung als auch bei der Übernahme eines Vermögens bzw. Geschäfts für die eingebrachten Schulden der Einzelfirma noch während drei Jahren weiterhin solidarisch haftet. Ein weiterer Vorteil gegenüber der Einzelfirma ist, dass sich an einer GmbH mehrere Personen beteiligen können. Auch steuerliche Aspekte können für eine Umwandlung sprechen.
Dieser Beitrag wurde vom IFJ verfasst.