Gesucht werden Jungunternehmen aus dem Kanton Solothurn, die in den ersten fünf Jahren ihrer Gründung bemerkenswerte Erfolge erzielt haben.
Seit 2021 wird im Rahmen des Solothurner Unternehmerpreises auch der «Newcomer-Preis» verliehen. Er richtet sich an Jungunternehmen aus dem Kanton Solothurn, die in den ersten fünf Gründungsjahren einen ausserordentlichen Erfolg ausweisen können: eine Produktinnovation, ein überdurchschnittliches Wachstum oder beispielsweise einen Senkrechtstart am Markt. Die Jungunternehmen müssen die Jury des Solothurner Unternehmerpreises von ihrem Erfolg überzeugen können, denn diese nominiert aus den eingehenden Bewerbungen drei Jungunternehmen für das Saal-Voting.
Der Newcomer-Preis ist mit 5'000 Franken dotiert.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Newcomer-Preis ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen.
- Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 1. Januar 2021 oder später.
- Das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung im Kanton Solothurn.
- Das Unternehmen ist bereit, seine Besitzverhältnisse der Jury offenzulegen.
- Das Unternehmen kann erste Erfolge ausweisen (das Unternehmen bestimmt selbst, mit welchen Erfolgen es sich bewirbt).
Bewerbungsfrist: 30. September 2026
Du möchtest am Newcomer-Preis des Solothurner Unternehmerpreises teilnehmen? Dann reiche deine vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30. September 2026 per Post oder E-Mail ein.
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Solothurner Unternehmerpreis
c/o Solothurner Handelskammer
Stichwort: Newcomer-Preis
Grabackerstrasse 6
4500 Solothurn
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Weitere Informationen unternehmerpreis.so.ch/newcomer-preis