Neues Patentrecht ab 1. Januar 2027

  • 24. August 2026

Was sich für Unternehmen und Erfinder:innen in der Schweiz ändert

Revision des Patentrechts: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit ab 2027

Das Schweizer Patentrecht wird per 1. Januar 2027 modernisiert und an internationale Standards angepasst. Die Änderungen sollen insbesondere KMU sowie Einzelerfinderinnen und Einzelerfindern bessere Rahmenbedingungen bieten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 beschlossen, die neuen Rechtsgrundlagen per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.

Was ändert sich?

Neu führt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bei jeder Patentanmeldung eine Recherche zum Stand der Technik durch. Die wichtigsten Erkenntnisse werden in einer Stellungnahme zusammengefasst. Dadurch erhalten Anmelderinnen und Anmelder frühzeitig Hinweise zur Schutzfähigkeit ihrer Erfindung und mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Zudem kann künftig auch in der Schweiz eine vollständige Prüfung der Patentierungsvoraussetzungen beantragt werden – insbesondere hinsichtlich Neuheit und erfinderischer Tätigkeit.

👉 Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Patentrecht für Anmelderinnen und Anmelder:
Patentrecht 2027 – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Fragen zur Revision?

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen bietet das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Bei individuellen Fragen können Sie sich direkt an das IGE wenden:

Telefon: 031 377 77 77
E-Mail: info@ipi.ch

Quelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)

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