Geschäftskonto eröffnen: Was Startups frühzeitig wissen sollten

  • 2. November 2026

Ein Beitrag von Startupticker Schweiz

Bei einer Unternehmensgründung stehen Produktentwicklung, Kundengewinnung und Finanzierung oft im Vordergrund. Das Geschäftskonto gerät dabei schnell in den Hintergrund. Doch je nach Rechtsform ist es bereits für die Gründung notwendig – und eine unzureichende Vorbereitung kann wichtige Schritte verzögern.

Ob Einzelfirma, GmbH oder AG: Die Anforderungen an die Kontoeröffnung unterscheiden sich. Während für eine GmbH oder AG bereits vor dem Handelsregistereintrag ein Kapitaleinzahlungskonto benötigt wird, ist ein separates Geschäftskonto für eine Einzelfirma zwar nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

Wer frühzeitig plant, kann unnötige Wartezeiten vermeiden. Dazu gehört, die benötigten Unterlagen wie Ausweisdokumente, Angaben zum Geschäftsmodell und Informationen zu den wirtschaftlich berechtigten Personen bereitzuhalten. Auch Zeichnungsrechte und mögliche Anforderungen bei internationalen Gründerteams sollten rechtzeitig geklärt werden.

Mit dem Wachstum des Unternehmens steigen zudem die Anforderungen an den Zahlungsverkehr. Deshalb lohnt es sich, bereits bei der Wahl des Geschäftskontos auf flexible Lösungen zu achten, die mit dem Startup mitwachsen können.

Mehr erfahren: Der Beitrag von Startupticker Schweiz zeigt, worauf Gründer bei der Kontoeröffnung achten sollten und wie sie Verzögerungen vermeiden.

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