Gesucht werden Jungunternehmen aus dem Kanton Solothurn, die in den ersten fünf Jahren ihrer Gründung bemerkenswerte Erfolge erzielt haben.
Seit 2021 wird im Rahmen des Solothurner Unternehmerpreises auch der «Newcomer-Preis» verliehen. Er richtet sich an Jungunternehmen aus dem Kanton Solothurn, die in den ersten fünf Gründungsjahren einen ausserordentlichen Erfolg ausweisen können: eine Produktinnovation, ein überdurchschnittliches Wachstum oder beispielsweise einen Senkrechtstart am Markt. Die Jungunternehmen müssen die Jury des Solothurner Unternehmerpreises von ihrem Erfolg überzeugen können, denn diese nominiert aus den eingehenden Bewerbungen drei Jungunternehmen für das Saal-Voting.
Der Newcomer-Preis ist mit 5'000 Franken dotiert.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Newcomer-Preis ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen.
- Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 1. Januar 2020 oder später.
- Das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung im Kanton Solothurn.
- Das Unternehmen ist bereit, seine Besitzverhältnisse der Jury offenzulegen.
- Das Unternehmen kann erste Erfolge ausweisen (das Unternehmen bestimmt selbst, mit welchen Erfolgen es sich bewirbt).
Die Anmeldefrist läuft bis zum 31. August 2024.
Alle Informationen zum Unternehmerpreis & Anmeldung unter unternehmerpreis.so.ch/newcomer-preis.